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Martha M. Schwiering als Schriftzug
Rechtsanwältin · Strafverteidigerin · Opferanwältin · Fachanwältin für Strafrecht

Strafrecht hat zwei Seiten.

Ein Strafverfahren ist für die Beteiligten belastend: für die beschuldigte Person und für das Opfer. Viele wissen zunächst nicht, welche Rechte sie haben, was im Verfahren auf sie zukommt und wie sich eine Interessensvertretung gestaltet.

Ein Beschuldigter braucht eine starke Verteidigung.

Das Opfer braucht ebenso eine professionelle Unterstützung.

Ich kenne beide Seiten des Strafverfahrens. In zwei Rollen mit unterschiedlichen Perspektiven und Zielen. Das ist kein Widerspruch: Welche Rolle ich übernehme, hängt davon ab, um welche Straftat es sich handelt. Bei Sexualdelikten vertrete ich nur die Opfer.

Ich biete professionelle Hilfe an. Niemand muss ein Strafverfahren allein bewältigen. Ich erkläre, welche Möglichkeiten bestehen und wie eine anwaltliche Vertretung im Verfahren unterstützen kann.

Verteidigerin

Ich schütze Ihre Rechte als beschuldigte Person

Als Strafverteidigerin vertrete ich Sie, wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird. Meine Aufgabe ist es, Ihre Rechte als beschuldigte Person zu schützen und eine wirksame Verteidigung sicherzustellen. Dazu gehört es, Ihnen möglichst schon gleich im Ermittlungsverfahren zur Seite zu stehen und Ihre Rechte wahrzunehmen – damit es gegebenenfalls erst gar nicht zu einem Prozess vor Gericht kommen muss. Auch darum bin ich für Notfallsituationen (Festnahmen, Hausdurchsuchungen, polizeiliche Vernehmungen) rund um die Uhr 24/7 erreichbar.

Kommt es zum Prozess, müssen vor Gericht die richtigen Anträge und den Zeugen die richtigen Fragen gestellt werden. Ein Beschuldigter soll nur die Strafe bekommen, die angemessen ist – nichts darüber hinaus. Lässt sich dem Beschuldigten die Tat nicht nachweisen oder ist er unschuldig, muss er freigesprochen werden.

Meine zusätzlichen Schwerpunkte als Strafverteidigerin sind

  • die Frage der Schuldfähigkeit (§ 20, 21 StGB)
  • Sicherungsverfahren zur Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (§ 126a StPO, § 63 StGB)
  • Betäubungsmittelverfahren (auch § 35 BtmG und § 64 StGB)
  • Verfahren gegen Jugendliche
  • Verfahren gegen Frauen mit psychischer Erkrankung und/oder in psychosozialen Belastungssituationen

Opferanwältin

Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind

Als Opferanwältin stehe ich neben der Anklagevertretung dem oder den Verletzten zusätzlich zur Seite. Hier geht es um Ihre Interessen, wenn Sie Opfer einer Straftat wurden. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Rechte im Strafverfahren wahrzunehmen. Ich erkläre, was passiert. Ich ordne ein, was für Sie wichtig ist. Und ich vertrete Ihre Interessen gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Dies gilt auch für Hinterbliebene von Opfern. Dabei hilft mir meine Erfahrung aus zahlreichen Schwurgerichtsverfahren.

Es geht nicht darum, das Verfahren für Sie zu bestimmen. Es geht darum, dass Sie nicht allein sind und eine professionelle Vertretung an Ihrer Seite haben. So kann ich beispielsweise als Nebenklagevertreterin auftreten und Sie durch das Strafverfahren begleiten. Nebenklage bedeutet: Ich kann für das Opfer – ähnlich wie Staatsanwalt und Verteidigung – Anträge stellen und Zeugen befragen. Wichtig ist auch, dass Sie über den Verfahrensablauf informiert werden und dieser für Sie transparent wird.

Wenn Sie wissen möchten, was jetzt auf Sie zukommt

Sie müssen ein Strafverfahren nicht allein bewältigen.

Ich erkläre Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben und wie eine anwaltliche Vertretung Sie im Verfahren unterstützen kann.