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Martha M. Schwiering als Schriftzug
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Strafrecht · Strafverteidigerin · Opferanwältin

Strafrecht hat zwei Seiten.

Wer beschuldigt wird, braucht eine starke Verteidigung.

Wer Opfer einer Straftat geworden ist, braucht ebenso professionelle Unterstützung.

Ich arbeite auf beiden Seiten des Strafverfahrens.

Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind

Ein Strafverfahren kann belastend sein.
Viele Betroffene wissen zunächst nicht, welche Rechte sie haben, was im Verfahren auf sie zukommt oder wer ihre Interessen vertritt.

Als Opferanwältin unterstütze ich Sie dabei, Ihre Rechte im Strafverfahren wahrzunehmen.

Ich erkläre, was passiert. Ich ordne ein, was für Sie wichtig ist.
Und ich vertrete Ihre Interessen gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.

Dabei geht es nicht darum, das Verfahren für Sie zu bestimmen.

Es geht darum, dass Sie darin nicht allein sind.

Opferanwältin oder Strafverteidigerin?

Zwei Rollen. Zwei unterschiedliche Perspektiven.

Als Strafverteidigerin vertrete ich Menschen, denen eine Straftat vorgeworfen wird.

Meine Aufgabe ist es, die Rechte der beschuldigten Person zu schützen und eine wirksame Verteidigung sicherzustellen.

Als Opferanwältin stehe ich auf der anderen Seite des Verfahrens.

Hier geht es um die Interessen der Person, die durch eine Straftat geschädigt wurde. Ich kann beispielsweise als Nebenklagevertreterin auftreten und Betroffene durch das Strafverfahren begleiten.

Welche Rolle ich übernehme, hängt davon ab, was passiert ist – und wen ich vertrete.

Wenn Sie wissen möchten, was jetzt auf Sie zukommt

Sie müssen ein Strafverfahren nicht allein bewältigen.

Ich erklären Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben und wie eine anwaltliche Vertretung Sie im Verfahren unterstützen kann.